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Zuschüsse für Kleinkläranlagen werden reduziert

Die Richtlinien für Zuschüsse zu Kleinkläranlagen laufen am Ende dieses Jahres aus. Nach den der Gemeinde vorliegenden Informationen plant das Ministerium eine Neubekanntmachung mit Laufzeit bis Ende 2014. Jedoch sollen die Förderpauschalen stark reduziert werden.

Der Sockelbetrag für eine 4 EW-Anlage reduziert sich voraussichtlich von 1500 auf 1000 Euro. Für jeden weiteren EW soll es nur noch 150, statt bislang 250 Euro geben. Für die mechanische Vorbehandlungsstufe werden wahrscheinlich nurmehr 400 statt bislang 750 Euro gewährt.
Wer also den zur Zeit noch gültigen Förderbetrag ausschöpfen will, muss den Antrag bis spätestens Anfang November 2010 bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Auskünfte in der Gemeinde erteilt H. Mock.
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