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Standesamt

Standesamt - Allgemeines

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  • Anzeige einer Geburt
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden
  • Eheschließung
  • Kirchenaustritte
  • Name des Kindes
  • Todesbescheinigungen, Bestattungen

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z. B. eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.

Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote. Nach §61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z. B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

Ansprechpartner:
Standesbeamter Silverius Mock

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