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Im Gesamtkonzept der Gemeinde ist festgelegt, welche Anwesen an die zentrale Kanalisation angeschlossen werden und bei welchen Anwesen ein solcher Anschluss (meist aus geografischen oder wirtschaftlichen Gründen) nicht vorgesehen ist. Diese Hausbesitzer müssen ihr anfallendes häusliches Abwasser in sog. Kleinkläranlagen behandeln.
Auch an den Betrieb dieser Kleinkläranlagen sind strenge staatliche Anforderungen gestellt, die die betroffenen Hausbesitzer beachten müssen. Das Landratsamt Regen als Aufsichtsbehörde hat die Einhaltung dieser Anforderungen zu überwachen. Da derzeit nur wenige Kleinkläranlagen diese Anforderungen erfüllen, hat die Bayerische Staatsregierung ein Förderprogramm aufgelegt, das den Neubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen bezuschusst. Die in der Gemeinde Bischofsmais betroffenen Hausbesitzer wurden bereits alle im Herbst 2004 von dieser Regelung benachrichtigt.
Wer den Neubau bzw. die Nachrüstung einer Kleinkläranlage plant, muss sich mit einem privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft in Verbindung setzen, der als Mittler zwischen Betroffenem und Behörden anzusehen ist.
Die Richtlinien für Zuschüsse zu Kleinkläranlagen sind Ende 2010 ausgelaufen. Ab 2011 wurden neue Richtlinien erlassen, die letztmals bis Ende 2014 gelten. Eine weitere Verlängerung ist laut Ministerium ausgeschlossen. Jedoch wurden die Förderpauschalen stark reduziert.
Der Sockelbetrag für eine 4 EW-Anlage beträgt künftig 1000 Euro (bisher 1500 Euro). Für jeden weiteren EW gibt es nur noch 150 statt bislang 250 Euro. Für die mechanische Vorbehandlungsstufe werden nur mehr 400 statt bislang 750 Euro gewährt.
Förderung von Kleinkläranlagen
Liste der Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft
Ansprechpartner für Förderungen von Kleinkläranlagen in der Gemeinde Bischofsmais ist Herr Mock, Tel.Nr. 09920/9404-16, Fax: 09920/9404-40, E-Mail: silverius.mock@bischofsmais.landkreis-regen.de
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