Bekanntmachung Bauleitplanung

B E K A N N T M A C H U N G

Bauleitplanung der Gemeinde Bischofsmais

Änderung des Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan mittels Deckblatt Nr. 8

Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB)

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischofsmais hat in der Sitzung vom 25.08.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan mittels Deckblatt Nr. 8, Bereich Fahrnbach, zu ändern.

  1. Darstellung des Planungsbereichs

Der Planungsbereich umfasst die Flurnrn. 2999, 3000, 3024, 3001, 3002, 3003, 3004, 3005, 3101, 3102, 31086, 3087, 3088, 3089, 3085, Gemarkung Hochdorf, und ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

 

  1. Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohnbauland im nördlichen Teil der Ortschaft Fahrnbach.

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB):

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischofsmais hat in seiner Sitzung vom 13.04.23 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Deckblatt Nr. 8 zum Flächennutzungsplan öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf einzuholen.

 

Der Deckblattentwurf, sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit erneut gemäß §3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

14.07.23 – 14.08.2023

im Rathaus, Hauptstr. 34, 94253 Bischofsmais, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten (§3 Abs. 2 BauGB). Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 09920/9404-0 wird gebeten.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplandeckblatt sind gemäß §4a Abs. 4 BauGB im Internet unter www.bischofsmais.de/bauleitplanung-der-gemeinde-bischofsmais/ veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch/Erholung: Bestehende Nutzung für Naherholung; Gefahr durch Baumfall; Lärmbelastung durch Kreisstraße REG1; Beeinträchtigung durch Lärm/Staub während der Bauphase; Elektromagnetische Felder

Schutzgut Boden: Versiegelung intensiv genutztes Grünland;

Schutzgut Wasser: Keine Oberflächengewässer vorhanden; geringe Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung

Schutzgut Klima/Luft: Ausreichende Versorgung mit Frischluft

Schutzgut Pflanzen/Tiere: Baumbewuchs in der Steilböschung westlich der Straße soll erhalten bleiben; benachbarte Biotope sind durch Gehölzstrukturen abgeschirmt;

Schutzgut Landschaftsbild: Lage im Naturpark Bayerischer Wald; Teilweise im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald;

Kultur- und Sachgüter: Kultur- und Sachgüter sind im Geltungsbereich nicht vorhanden

Wechselwirkungen: Durch die Bebauung der Fläche ergeben sich Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern; negative Auswirkungen können durch Maßnahmen zum Erhalt bestehender Gehölzstrukturen sowie durch Eingrünung des Ortsrandes mit Laubgehölzen oder Streuobstbäumen; Beschränkung einer künftigen Siedlungsentwicklung Richtung Norden.

 

Bischofsmais, 06.07.2023

Walter Nirschl
1. Bürgermeister