B E K A N N T M A C H U N G
Vollzug der Baugesetze
Änderung der Außenbereichssatzung Käsermühl
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 35 Abs. 6, §13 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 2 und 3 BauGB)
- Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischofsmais hat in der Sitzung vom 11.11.2021 beschlossen, den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Käsermühl zu ändern. (Aufstellungsbeschluss).
- Darstellung des Planungsbereichs
Der Planungsbereich ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.
- Ziel und Zweck der Planung
Durch die Änderung soll eine moderate städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Käsermühl ermöglicht werden.
- Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung (§35 Abs. 6 Satz 4, §13 Abs. 2 BauGB):
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischofsmais hat in seiner Sitzung vom 11.11.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die geänderte Außenbereichssatzung Käsermühl öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, einzuholen.
Der Satzungsentwurf liegt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
12.04.2022 – 12.05.2022
im Rathaus, Hauptstr. 34, 94253 Bischofsmais, Zimmer 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten (§3 Abs. 2 BauGB). Um vorherige Terminvereinbarung unter 09920/9404-0 wird gebeten. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Der Entwurf ist auch unter https://www.bischofsmais.de/bauleitplanung-der-gemeinde-bischofsmais/ veröffentlicht.
Bischofsmais, 05.04.2022
Walter Nirschl
1. Bürgermeister
Aushang vom: 05.04.202
bis: 13.05.2022