B E K A N N T M A C H U N G
Bauleitplanung der Gemeinde Bischofsmais
Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan mittels Deckblatt Nr. 7
Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischofsmais hat in der Sitzung vom 09.12.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan mittels Deckblatt Nr. 7, Bereich Unterbreitenau, zu ändern.
- Darstellung des Planungsbereichs
Betroffen sind folgende Flurstücke:
In der Gemarkung Habischried, Flurnrn. 304, 300/11, 300/18, 300/50, 300/51, 300/52, 304, 334, 337, Teile der Grundstücke Flurnr. 95, 198, 207, 208, 212, 217, 300, 300/3, 300/4, 300/5, 300/8, 300/11, 300/12, 300/13, 300,17, 302, 302/2, 303, 305, 328, 329, 330, 331, 332, 335, 336. In der Gemarkung Bischofsmais, Flurnr. 653, Teile der Flurnrn. 33, 632, 647, 651, 653, 654, 655, 1775.
Der Planungsbereich ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.
- Ziel und Zweck der Planung
Durch die Deckblattänderung soll die Entwicklung von Freizeit- und Erholungsflächen im Bereich Geißkopf ermöglicht werden.
- Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung (§3 Abs. 1 BauGB):
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischofsmais hat in seiner Sitzung vom 09.12.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Deckblatt Nr. 7 zum Flächennutzungsplan öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planvorentwurf einzuholen.
Der Deckblattvorentwurf liegt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
20.03.2023 – 21.04.2023
im Rathaus, Hauptstr. 34, 94253 Bischofsmais, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten (§3 Abs. 1 BauGB). Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 09920/9404-0 wird gebeten.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplandeckblatt sind gemäß §4a Abs. 4 BauGB im Internet unter https://www.bischofsmais.de/bauleitplanung-der-gemeinde-bischofsmais/ veröffentlicht.
Bischofsmais, 13.03.2023
Walter Nirschl
1. Bürgermeister