Gemeinde Bischofsmais
Bischofsmais, den 20.01.2023
Widmung öffentlicher Straßen
Bekanntmachung
Die in der Gemeinde Bischofsmais, Landkreis Regen, gelegene, neugebaute Straße, auf den Grundstücken Fl.Nr. 365, 370 und 388/2, je Gemarkung Bischofsmais (Sportplatzzufahrt Bischofsmais) wird ab 23.01.2023 zur Ortsstraße gewidmet.
Die gewidmete Straße beginnt bei der Einmündung in die Kreisstraße REG 5, an der Südseite des Grundstücks Fl.Nr. 388/2, Gemarkung Bischofsmais (Anfangspunkt, km 0,000) und endet an der Nordwestgrenze des Sportplatz-Funktionsgebäudes auf Grundstück Fl.Nr. 365, Gemarkung Bischofsmais (Endpunkt, km 0,127).
Widmungsbeschränkungen: keine
Träger der Straßenbaulast ist auf der gesamten Strecke die Gemeinde Bischofsmais.
Diese Widmung stützt sich auf den Beschluss des Gemeinderats Bischofsmais vom 19.01.2023.
Die Widmungsverfügung kann während der üblichen Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung in 94253 Bischofsmais, Hauptstraße 34, während der Zeit
vom 23.01.2023 bis zum 20.02.2023
eingesehen werden.
gez. Nirschl 1.Bürgermeister
Zum Anschlag an allen
Amtstafeln am 20.01.2023
abgenommen am 21.02.2023