In seiner Sitzung vom 02.Oktober hat sich der Gemeinderat Bischofsmais mit der Stellungnahme zum Regionalplan Donau-Wald, Neuaufstellung des Kapitels B III Energie, befasst. Bereits im Vorfeld hat sich das Gremium sehr intensiv mit der Neuaufstellung des Regionalplanes beschäftigt und dazu eine entsprechende Stellungnahme ausgearbeitet. Im Bereich der Gemeinde Bischofsmais befinden sich die Vorrangflächen REG 23 und REG 24 sowie ein Teil der Vorrangfläche DEG 07.
Die Gemeinde Bischofsmais steht grundsätzlich zu den Zielen der Energiewende, insbesondere auch zum notwendigen Ausbau von Wind- und Sonnenenergie. Die Gemeinde hält jedoch den vorgenommenen Ansatz, die einzelnen Anlagen möglichst „gerecht“, d.h. pauschal 1,8% der Fläche je Planungsregion über das Land zu verteilen, für falsch. Vielmehr sollten Windenergieanlagen und Solarparks dort errichtet werden, wo in der Gesamtbetrachtung die besten Voraussetzungen sind, und Stromtrassen sowie Stromspeicher dort gebaut werden, wo sie sinnvoll sind und auch tatsächlich gebraucht werden.
Mit Blick auf die erhebliche Fernwirkung der erweiterten und neuen Vorrangflächen aus der Fortschreibung des Kapitells B III „Energie“ des Regionalplans Donau-Wald und die wichtige Erholungsfunktion des Vorwaldes im Bereich des Ruselabsatzes, Bischofsmais/Oberbreitenau und des Dattinger Berges, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit der räumlichen Ausdehnung der Vorrangflächen entlang und über den ersten Höhenkamm des Bayerischen Waldes. Die erforderlichen Windgeschwindigkeiten sind hier räumlich nur sehr begrenzt in den, mit Blick auf die Fernwirkung und das Landschaftsbild sehr relevanten, Kuppenlagen der „ersten Reihe“ des Bergrückens des Bayerischen Waldes gegeben. Die dargestellten Vorranggebiete sind somit „Insellagen“ innerhalb großräumiger, für eine Windenergienutzung ungeeigneter Flächen. Blickt man über die Regionsgrenze hinaus, lässt sich feststellen, dass es in ganz Nordbayern und mit Ausnahme des Bayerischen Waldes und des Alpenraums auch südlich der Donau flächendeckend ausreichende Windgeschwindigkeiten für eine Windenergienutzung vorliegen und somit weitaus großflächiger und räumlich zusammenhängender Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden können. Vor diesem Hintergrund erschließt es sich nicht, warum in der Region Donau-Wald, in der auf einen überwiegenden Teil der Flächen die erforderliche durchschnittliche Windgeschwindigkeit von mind. 5 m/s nicht erreicht wird, ebenso das Ziel von einem Flächenanteil von 1,8% der Gesamtfläche erreicht werden muss wie in anderen Regionen, in denen diese durchschnittliche Windgeschwindigkeit flächendeckend vorliegt. Wegen der wenigen grundsätzlich geeigneten Flächen in der Region Donau-Wald sind die negativen Auswirkungen der Vorranggebietsausweisung deutlich negativer als in anderen Regionen, da es nicht ausreichend geeignete Alternativflächen gibt. Raumordnerisch sinnvoll wäre es, sich in Regionen mit geringen Windhöffigkeiten wie Donau-Wald auf andere regenerative Energien (Photovoltaik, Wasser) zu konzentrieren und stattdessen in anderen geeigneteren Regionen den Flächenanteil der Windenergie zu erhöhen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Vorranggebiete auf Flächen ausgewiesen werden, die im Landschaftsrahmenplan zum Regionalplan in der Raumpotenzialkarte Windenergieanlagen als „Tabugebiete“ mit sehr hohem Raumwiderstand dargestellt sind (Karte 4-1 des Landschaftsrahmenplans für die Region Donau-Wald). Dies begründet sich auch hier wesentlich durch die hohe Fernwirkung und die Funktion der Flächen als Schwerpunkte landschaftsbezogener Erholung.
All diese Faktoren waren Grundlage für die gemeinsam ausgearbeitete Stellungnahme, die am 6.Oktober beim Planungsverband Donau-Wald eingereicht wurde.
Von einer Zuhörerin wurde wegen einer Bürgerversammlung zum Thema Windkraft angefragt. Bürgermeister Nirschl erklärte, dass es zum Thema Windkraft im Moment keine separate Bürgerversammlung geben wird. Es findet aber wie jedes Jahr im November oder Dezember die reguläre Bürgerversammlung statt.
Bürgermeister Nirschl verwies auf die Informationen im Gemeindeblatt, der Homepage und der Heimat Info App und forderte alle Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Stellungnahmen, egal ob für oder gegen die ausgewiesenen Windvorranggebiete, rechtzeitig an den Planungsverband zu senden. Die Stellungnahme der Gemeinde ist auf der Homepage und der Heimatinfo App einsehbar.
Markus Ritzinger, Geschäftsführer der Arberland-Energie GmbH, stellte dem Gremium und den anwesenden Besuchern den aktuellen Stand zu möglichen Standorten im Raum Bischofsmais sehr ausführlich und fachkundig vor. Er ging dabei auch auf KI generierte Bilder ein, die im Internet kursieren und zeigte auf, dass diese nicht der Realität entsprechen. Herr Ritzinger zeigte Standorte und Ansichten aus verschiedenen Ortschaften und Perspektiven auf. Im Bereich Rusel befinden sich in der ausgewiesenen Fläche sehr viele kleine private Grundstücke, die eine Umsetzung wesentlich schwieriger machen könnten als im Gebiet der Bayerischen Staatsforsten.
Der Gemeinderat beschloss im Anschluss einstimmig die gemeinsam ausgearbeitete Stellungnahme zu genehmigen und an den Planungsverband weiterzuleiten.
Stellungnahme gerne hier lesen!