Jahreshauptversammlung des VdK Bischofsmais

Vor kurzem hat der VdK-Ortsverband Bischofsmais seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung in den Landgasthof Hirmonshof eingeladen. Der Einladung waren sehr viele Verbandsmitglieder gefolgt.

Der Vorsitzende, Helmut Plenk, konnte neben den erschienenen Ehrengästen, den 1. Bürgermeister von Bischofsmais, Walter Nirschl, die Senioren- und Behindertenbeauftragte, Katharina Zellner, sowie die stellvertretende Ortsvorsitzende Anna Wagner, auch zahlreiche Mitglieder begrüßen. Walter Nirschl dankte dem Sozialverband VdK, vor allem den „Ehrenamtlichen“ des VdK Bischofsmais für die gute Vereinsarbeit. Sie leisten, so die Kommunalvertreter in den Gemeinden einen sehr wertvollen Dienst, denn sie nehmen sich auch den Problemen, gerade was die Sozialpolitik betrifft, von Ratsuchenden als auch von Bedürftigen, an. Der VdK gestaltet Betreuungsnachmittage, führt Krankenbesuche durch und besucht auch die Mitglieder bei Geburtstagen und bei verschiedenen Jubiläen.  Der Sozialverband VdK, so der Bürgermeister in seinen Grußworten, ist auch für die Kommunen ein sehr wichtiger Ansprechpartner geworden.  Die Notwendigkeit des Sozialverbands ist, aufgrund der wachsenden Bürokratie und Unübersichtlichkeit von Gesetzen und Verordnungen im Sozialbereich, größer denn je. Katharina Zellner, die kommunale Seniorenbeauftragte bedankte sich bei Plenk für die gute Zusammenarbeit und machte auf die Aktivitäten der Senioren im Gemeindebereich aufmerksam.  Auch Helmut Plenk sieht es als wichtig an, dass dem Sozialverband VdK ein Gesicht gegeben wird durch einen aktiven Kreis- und Ortsverband.  Nach den Grußworten der Ehrengäste gedachte man der im abgelaufenen Jahr verstorbenen VdK-Mitglieder.  Helmut Plenk zeigte dann in seinem kurzen Bericht die Aktivitäten des Ortsverbandes auf.  Im Kassenbericht konnte Frau Andrea Plenk über eine gesunde finanzielle Ausstattung des Ortsverbandes berichten.

Herr Plenk, in seiner Funktion als Kreisgeschäftsführer, ging in seinem knapp einstündigen Referat auf alle Themen des Sozialrechts ein.

So teilte er mit, dass es für 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner am 01.07.2024 eine Steigerung ihrer Rentenbezüge um 4,57 Prozent gibt.

Herr Plenk verwies auf eine neue Regelung für Rentner/innen, deren EM-Rentenstart zwischen dem 1.1.2001 und dem 31.12.2018 lag – diese erhalten einen Aufschlag.

Die Umsetzung erfolgt laut Gesetz ab dem 1. Juli 2024. Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente erfolgt pauschal in zwei Gruppen:

  1. Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30.6.2014 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.
  2. Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält 4,5 Prozent mehr.

Der Sozialrechtsexperte verwies dann darauf, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht – wie ursprünglich angekündigt – die Zuschläge für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 01. Juli 2024 korrekt berechnen können. Den Betroffenen wird aber ein in der Höhe vergleichbarer Rentenzuschuss ausgezahlt. Grund hierfür sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung technische und organisatorische Umsetzungsprobleme. Die gute Nachricht ist: Die drei Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnern und -rentner werden im Juli endlich ihren lang erwarteten Zuschlag erhalten. Die Bundesregierung behilft sich mit einer Notlösung. Ab dem 01. Juli wird den Rentnerinnen und Rentnern ein einfach berechneter und in der Höhe vergleichbarer Zuschuss ausgezahlt. Erst zum 01. Dezember 2025 kann die Deutsche Rentenversicherung den sachgemäßen Zuschlag an Betroffene auszahlen. Dann wird auch geprüft, ob der einfache Zuschlag zu niedrig war und rückwirkend ausgeglichen werden muss.

Auf das enorm wichtige Thema Pflege, welches leider ausnahmslos jeden treffen kann, wies Helmut Plenk ebenfalls hin.

Um in kritischen Situationen nicht alleingelassen zu werden, setzt sich der Sozialverband für Betroffene ein und steht mit Rat und Tat zur Seite. Der VdK bietet Hilfestellung vom Pflegeantrag, zum Schwerbehindertenantrag, beim Antrag auf Landespflegegeld, zur Haushaltshilfe, Kontaktaufnahme mit dem ambulanten Pflegedienst usw. …

Bereits ab Volljährigkeit sollten, sowohl im Pflegefall als auch in den gleichermaßen wichtigen Bereichen „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ alle Vorbereitungen und Entscheidungen für den Ernstfall getroffen werden. Hierzu ist es unumgänglich, innerhalb Beziehungen und Familien frühzeitig klärende Gespräche zu führen. Darüber hinaus sollte die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise im Notfall unbedingt schriftlich festgehalten werden.

Foto (Maria Pfeffer): v. l.: Josef Preis, Josef Beck, Anna Wagner, Annemarie Rankl, Marie-Luise Handlos, Renate Wagner, Adolf Dankesreiter, Katharina Zellner, Walter Nirschl, Andrea Plenk, Helmut Plenk