Sammelkläranlage in Langbruck (Bau für 4250 EWG 1997/98, Erweiterung auf 8500 EWG im Jahr 2010), Sammelklärbecken in Seiboldsried, Klärteich in Dürrwies

Herstellungsbeiträge:

  • Grundstücksfläche (Grfl) 1,84 €/m²
  • Geschossfläche (Gefl) 11,50 €/m²

Grundstücksfäche ist grundsätzlich das Buchgrundstück, also die Größe des bebauten Grundstückes. In Ausnahmefällen (z.B. bei einem Gebäude über mehrere Flurnummern) werden Buchgrundstücke zur sog. wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst.

Für übergroße Grundstücke gilt folgende Satzungsregelung:

„Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten, die größer als 2500 m² sind, beträgt die beitragspflichtige Grundstücksfläche das Vierfache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens aber 2500 m².“

Beispiel: Grfl 4000 m², Gefl 400 m²: berechnet werden 2500 m²

Grfl 4000 m², Gefl 750 m²: berechnet werden 3000 m²

Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt. Entscheidend ist die sog. Gebäudefluchtlinie. Keller werden mit der gesamten Fläche herangezogen, Dachgeschosse nur, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile (Scheunen, Ställe, Schuppen, Garagen …), die nicht an die Schmutzwasserableitung angeschlossen werden müssen oder dürfen, werden nicht zum Geschossflächenbeitrag herangezogen. Das gilt aber nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben! Balkone, Terrassen und Loggien bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.

Grundstücke, die gewerblich ohne oder nur mit geringer Bebauung genutzt werden dürfen, werden zur Geschossflächenberechnung mit einem Viertel der Grundstücksfläche herangezogen. Bei sonstigen unbebauten Grundstücken ist die anzusetzende Geschossfläche nach der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung im Durchschnitt zu ermitteln. Ansonsten ist ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche anzusetzen.

Für die Fäkalschlammentsorgung (nicht angeschlossene bzw. nicht anschließbare Grundstücke und Gebäude) hat der Gemeinderat eine eigene Satzung erlassen.

Der Herstellungsbeitrag beträgt 3,32 €/m² Geschossfläche; die Grundstücksfläche wird nicht herangezogen.

Ansprechpartner:

Michael Loibl (Beitragsrecht Wasser/Kanal)
Telefon: 09920/9404-17        E-Mail: michael.loibl@bischofsmais.landkreis-regen.de

Birgit Ludwig-Hess (Kanalgebühren, Abwasserabgabe)
Telefon: 09920/9404-15        E-Mail: kämmerei@bischofsmais.landkreis-regen.de