Gemeinderat Bischofsmais fasst wichtige Beschlüsse für die kommenden Jahre

Wassergebühren neu kalkuliert – Sanierungssatzung bis 2036 verlängert – weitere Bau- und Veranstaltungsprojekte beschlossen

In seiner öffentlichen Sitzung am 17. September 2026 hat sich der Gemeinderat Bischofsmais mit einer Vielzahl wichtiger Themen beschäftigt. Neben zwei Bauvorhaben standen insbesondere die künftige Wassergebührenkalkulation, die Verlängerung der Sanierungssatzung für den Ortskern, ein Zuschuss für Asphaltierungsarbeiten in Hochdorf sowie die Durchführung eines Konzertes im kommenden Jahr auf der Tagesordnung.

Zwei Bauvorhaben erhalten gemeindliches Einvernehmen

Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich das Gremium mit zwei Bauanträgen. Dem Antrag auf Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses in Hochbruck wurde zugestimmt. Auch dem Bauvorhaben in Fahrnbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Geplant sind eine Hackschnitzelheizung mit Lagerfläche und Sattelkammer sowie eine überdachte Dungstätte im Bereich des bestehenden Pferdestalls.

E-Check an der Grundschule vergeben

Ein weiterer Beschluss betraf die elektrische Sicherheitsprüfung an der Grundschule Bischofsmais. Nach Einholung vergleichbarer Angebote wurde der Auftrag an die Firma EP: Ebner aus Bischofsmais als wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

Wassergebühren für 2027 bis 2030 neu kalkuliert

Ausführlich beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Kalkulation der Wassergebühren. Nachdem das Büro Hurzlmeier die ursprünglich vorgesehene Kalkulation nicht durchführen konnte, wurde das Büro Kommunalberatung Kommunita mit der Berechnung beauftragt.

Als neuer Kalkulationszeitraum wurden die Jahre 2027 bis 2030 festgelegt. Gleichzeitig erfolgte eine Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2025. Das Jahr 2026 konnte noch nicht berücksichtigt werden, da dieses noch nicht abgeschlossen ist. Die Nachkalkulation ergab eine Unterdeckung von 99.900,30 Euro, die über die vier kommenden Kalkulationsjahre ausgeglichen werden soll. Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf 2,60 Prozent pro Jahr festgesetzt. Auch das an den Freistaat Bayern abzuführende Wasserentnahmeentgelt wurde in der Kalkulation berücksichtigt.

Für die Bürgerinnen und Bürger besonders relevant sind die ab 1. Januar 2027 geltenden Gebühren. Die Verbrauchsgebühr wird auf 2,35 Euro netto je Kubikmeter entnommenen Wassers festgesetzt. Auch die jährlichen Grundgebühren für die verschiedenen Wasserzähler werden angepasst. So steigt beispielsweise die Grundgebühr für einen Wasserzähler bis 2,5 m³/h auf 44,50 Euro netto pro Jahr, für Zähler bis 6 m³/h auf 79,40 Euro und für Zähler bis 10 m³/h auf 91,40 Euro. Für größere Zähler betragen die neuen Gebühren 404,10 Euro bei DN 50 und 544,80 Euro bei DN 80.

Der Gemeinderat nahm die Kalkulation zur Kenntnis und beschloss zugleich die entsprechende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Sanierungssatzung für den Ortskern bis 2036 verlängert

Auch die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns stand auf der Tagesordnung. Die Gemeinde Bischofsmais verfügt bereits seit 1998 über eine Satzung zur förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortskern Bischofsmais“. In den vergangenen Jahren konnten dadurch verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, darunter die Neugestaltung des Kirchenumfeldes und der Bergstraße sowie die Beseitigung des ehemaligen Gasthauses Ernst Pledl und der Industriebrache Aichinger. Die Maßnahmen wurden durch Mittel der Städtebauförderung mitfinanziert.

Da die bisherige Satzung zum Jahresende 2026 ausläuft, wurde eine Verlängerung notwendig. Im Rahmen einer Besprechung bei der Regierung von Niederbayern wurde darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Sanierungssatzung Voraussetzung für künftige geförderte Städtebaumaßnahmen ist.

Der Gemeinderat beschloss deshalb, die Geltungsdauer des Sanierungsgebietes „Ortskern Bischofsmais“ bis zum 31. Dezember 2036 zu verlängern. Damit bleiben die Voraussetzungen für weitere städtebauliche Maßnahmen und eine mögliche Städtebauförderung bestehen.

Zuschuss für Asphaltierungsarbeiten in Hochdorf

Für einen Teilbereich der Ortsstraße „C“ in Hochdorf wurde ein Zuschuss zu geplanten Asphaltierungsarbeiten beantragt. Der betreffende Abschnitt reicht von der Kreuzung zur Hauptstraße bis zum Anwesen Hochdorf 9. Grundlage war ein Angebot in Höhe von 15.739,13 Euro brutto.

Der Gemeinderat beschloss, entsprechend der bisherigen Praxis einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent beziehungsweise 1.570 Euro zu gewähren. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass aus diesem Zuschuss kein Anspruch auf spätere Erneuerungs- oder Unterhaltsmaßnahmen durch die Gemeinde entsteht.

Konzert mit Beppo Calzone und den „BischofsMaiserln“ geplant

Ebenfalls grünes Licht gab der Gemeinderat für ein Konzert des Künstlers Beppo Calzone gemeinsam mit der Kindergruppe „BischofsMaiserl“ am 24. Juli 2027.

Erfolgreiche Veranstaltungen und Dank an die Helfer

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Stefan Kern über aktuelle Entwicklungen und Veranstaltungen. Er lud zur Beteiligung am Erntedankfest am 4. Oktober 2026 ein. Besonders positiv fiel die Bilanz des diesjährigen St.-Hermann-Ritts mit rund 270 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus.

Auch die Genusswanderung am 13. September war mit rund 600 Teilnehmern ein großer Erfolg. Bürgermeister Kern dankte den beteiligten Vereinen und allen Helferinnen und Helfern für die Organisation und ihren Einsatz. Zudem wurde auf das Herbstkonzert in St. Hermann am 27. September hingewiesen. Das diesjährige Ferienprogramm wurde ebenfalls gut angenommen.

Die öffentliche Sitzung endete nach rund einer Stunde am 17. September 2026 um kurz nach 20.00 Uhr.